Eingruppierung

Mit dem Begriff Eingruppierung versteht man im deutschen Arbeitsrecht die Einteilung der zu verrichtenden Arbeit eines Arbeitnehmers in Vergütungsgruppen aufgrund eines vertraglichen Tarifsystems. Das zu zahlende Arbeitsentgelt ist arbeitsrechtlich tariflich zwingend sowie durch eine korrekte Eingruppierung der Arbeitsleistung festgelegt, dessen Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Nähere Einzelheiten zum Arbeitsrechtsservice der Arbeitsrechtshilfe im Hinblick auf die Beratungsstunden der fachanwältin für Arbeitsrecht in den Vereinsräumen des Verbraucherdienst e.V. in der Essener City in Nordrhein-Westfalen (NRW) in punkto Eingruppierung finden Sie am Ende des Beitrags.

Stellenbewertung ist die Grundlage für die Eingruppierung

(Zitat) „Als Grundlage der Eingruppierung dient die Stellenbewertung, welche dazu notwendig ist, um die Tätigkeit des Angestellten bewerten zu können. Anhand dieser Stellenbewertung kann dann der betreffende Angestellte zu der Entgeltgruppe zugeordnet werden.“ (Zitat Ende), liest man bezüglich der Eingruppierung von Arbeitnehmern bei juraforum.de. Die arbeitsrechtliche Eingruppierung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber geschieht durch eine sogenannte Vergütungsgruppe, die für bestimmte Tätigkeiten und Kenntnisse (zum Beispiel ein Hochschulabschluss) ein fest zu zahlendes Arbeitsentgelt vorsieht.

TVöD regelt die arbeitsrechtliche Eingruppierung im öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der seit den 1.1.2005 angewendet wird, regelt die arbeitsrechtliche Eingruppierung von Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen in Deutschland. Der TVöD regelt die Eingruppierung mittels eines einheitlichen Tarifvertrags, angefangen von einem Müllfahrer bis hin zu einen promovierenden und dozierenden wissenschaftliche Mitarbeiter an einer deutschen Universität. Beamte sind arbeitsrechtlich vom TVöD ausgenommen. Bis 2005 regelte der Bundesangestelltentarif (BAT) die arbeitsrechtliche tarifliche Bezahlung und die Eingruppierung der Arbeitnehmer des öffentlichen Diensts.

Eingruppierung in 15 verschiedene Entgeltgruppen

Unterschiedliche Berufsgruppen, zum Beispiel Arbeiter, Angestellte oder Beschäftigte in der Pflege, werden durch die einheitliche Entgelttabelle arbeitsrechtlich eingruppiert Das tarifliche Entgelt des TVöD ist in 15 verschiedene Entgeltgruppen, zwei Grundstufen und drei Entwicklungsstufen gegliedert. In der Entgeltgruppe 1-4 findet man eine arbeitsrechtliche Eingruppierung von angelernten oder ungelernten Arbeitnehmern. Die nächst höhere ist die Entgeltgruppe 5-8, die Arbeitnehmer mit einer Ausbildung von mindestens zwei Jahren berücksichtigt. In der Entgeltgruppe 9-12 findet eine Eingruppierung von Arbeitnehmern mit einem absolvierten Hochschulstudium (Bachelor) statt.

Mit Master- bzw. Magisterabschluss die höchste Entgeltgruppe

Hat man in der Universität einen Abschluss als Master bzw. Magister erlangt, findet eine arbeitsrechtliche Eingruppierung in die höchste Entgeltstufe 13-15 statt. § 16 TVöD reguliert die Eingruppierung von Arbeitnehmern in verschiedene Stufen, wobei die höchste Stufe 6 nach 15 Jahren Beschäftigung erreicht wird und das Arbeitsentgelt nicht mehr steigen kann. Eine Eingruppierung in eine höhere oder niedrigere Entgeltgruppe (§ 17 Abs. 2 TVöD) kann jedoch im öffentlichen Dienst immer erfolgen, sodass bei einer Herabgruppierung eine arbeitsrechtliche Beratung durch die Arbeitsrechtshilfe des Verbraucherdienst e.V. aus Essen (NRW) von Nutzen sein kann.

Richtlinie für kollektive Vergütungsschemata bei den beiden Kirchen oder in Kliniken

Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ist eine Richtlinie für ein kollektives Vergütungsschema, dass auch bei halböffentlichen Arbeitgebern, zum Beispiel Kirchen oder Kliniken angewendet wird. Es gibt einen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte), die Arbeitsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche oder für den Deutschen Caritasverband der Katholischen Kirche. Die arbeitsrechtliche Eingruppierung in die jeweiligen Arbeitsentgeltgruppen ist meist eine grobe Orientierung um festzustellen, wie hoch die eigene Arbeitsleistung monetär bewertet werden kann, obwohl in der freien Marktwirtschaft meist höhere Arbeitsentgelte bezahlt werden.

Kostenlose Erstberatung durch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht in den Vereinsräumen des Verbraucherdienst e.V. aus Essen (NRW) bezüglich Eingruppierung von Arbeitnehmern in Entgeltgruppen

Gibt es bei Ihnen arbeitsrechtliche Differenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich Ihrer Eingruppierung? Auf Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwältin für Arbeitsrecht kann Ihnen mit einer Beratung helfen. Es besteht eine kostenlose Erstberatung findet in den Vereinsräumen des Verbraucherdienst e.V. aus Essen (NRW) durch eine Fachanwältin statt. Terminabsprachen sind unter der Telefonnummer 0201-176790 erwünscht. Außerdem können Sie die Fachanwältin für Arbeitsrecht per Mail unter arbeitsrecht@verbraucherdienst.com erreichen.